Pflichtteil beim Erben: Wer bekommt immer etwas – und wer nicht?

Pflichtteil beim Erben: Wer bekommt immer etwas – und wer nicht?

Ein Testament soll den letzten Willen eines Menschen regeln. Doch nicht jeder kann frei über sein gesamtes Vermögen bestimmen. Das deutsche Erbrecht schützt nahe Angehörige mit dem sogenannten Pflichtteil, auch wenn sie im Testament übergangen wurden. Aber wer hat eigentlich Anspruch auf den Pflichtteil? Wie hoch ist er? Und gibt es Möglichkeiten, ihn zu umgehen?

Hier erfährst du alles, was du zum Pflichtteil wissen musst – mit praxisnahen Beispielen und wichtigen rechtlichen Hintergründen.


Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe für bestimmte enge Verwandte. Dieses Recht dient dazu, nahe Angehörige finanziell abzusichern – selbst dann, wenn sie enterbt wurden.

Diese Personen haben Anspruch auf den Pflichtteil:

Kinder des Erblassers (egal ob leiblich oder adoptiert)
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
Enkelkinder, falls ihr Elternteil (also das Kind des Erblassers) bereits verstorben ist
Eltern des Erblassers, falls keine Kinder oder Enkel vorhanden sind

Wichtig: Geschwister, Tanten, Onkel oder Cousins haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Erbrecht im Gesetzbuch markiert

Beispiel für die gesetzliche Pflichtteilsregelung:

Angenommen, eine unverheiratete Frau verstirbt und hinterlässt zwei Kinder. Laut gesetzlicher Erbfolge würden beide Kinder je 50 % des Nachlasses erhalten.

Falls eines der Kinder enterbt wird, kann es dennoch seinen Pflichtteil einfordern. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 25 % des Nachlasses.

Nicht jeder Angehörige kann einen Pflichtteil einfordern. Wer genau Anspruch hat – und wer nicht –, zeigt diese Checkliste mit klaren Kriterien.

✅ Checkliste: Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Diese Übersicht zeigt dir, ob du oder jemand aus deiner Familie Pflichtteilsberechtigter ist.

Frage Ja Nein
Bist du ein leibliches oder adoptiertes Kind des Erblassers?
Warst du mit dem Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Ist dein Elternteil (der Erblasser) verstorben und du bist Enkelkind?
Sind beide Eltern des Erblassers verstorben und du bist sein einziges noch lebendes Elternteil?
Bist du ein Stiefkind ohne Adoption?
Bist du ein Bruder, eine Schwester oder ein entfernterer Verwandter des Erblassers?

Ergebnis:

  • Wenn du mindestens ein „Ja“ in den ersten vier Fragen hast, hast du Anspruch auf den Pflichtteil.
  • Wenn du nur die letzten beiden Fragen mit „Ja“ beantwortet hast, hast du keinen Pflichtteilsanspruch.

Falls Unklarheiten bestehen, kann ein Anwalt für Erbrecht in Nürnberg helfen, deinen Anspruch zu klären oder durchzusetzen.

Anwalt erklärt Erbvertrag mit Richterhammer auf Tisch

Wie berechnet sich der Pflichtteil?

Der Pflichtteil berechnet sich nach folgender Formel:

Pflichtteil = (Gesetzlicher Erbteil / 2) × Nachlasswert

Dafür wird zunächst das gesamte Erbe ermittelt, einschließlich:

  • Immobilien (Häuser, Wohnungen, Grundstücke)
  • Bankguthaben und Bargeld
  • Wertgegenstände (Schmuck, Autos, Kunstwerke)
  • Unternehmensanteile

Auch Schulden des Erblassers werden vom Nachlasswert abgezogen.

Rechenbeispiel für die Pflichtteilshöhe:

Ein Vater verstirbt und hinterlässt ein Vermögen von 300.000 €. Er hat zwei Kinder, von denen er eines enterbt.

  • Gesetzlicher Erbteil des enterbten Kindes: 150.000 € (50 % des Erbes)
  • Pflichtteil = die Hälfte davon → 75.000 €

Das Kind kann nun von den Erben verlangen, dass ihm dieser Betrag in Geld ausgezahlt wird. Ein Pflichtteilsberechtigter muss also nicht mit Immobilien oder Gegenständen abgefunden werden.

Mutter und Tochter beim Erbrechtsanwalt in Nürnberg

Kann der Pflichtteil entzogen werden?

Grundsätzlich kann der Pflichtteil nicht einfach gestrichen werden. Der Erblasser kann nicht willkürlich festlegen, dass ein naher Angehöriger keinen Anspruch auf das Erbe hat.

Mögliche Gründe für den Entzug des Pflichtteils:

Schwere Straftaten gegen den Erblasser oder nahe Angehörige (z. B. Körperverletzung, Betrug, Mordversuch)
Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser (z. B. verweigerte Unterstützung im Alter)
Erbschleicherei oder Täuschung, um sich ein größeres Erbe zu sichern

Solche Fälle sind jedoch sehr selten. Ein Erblasser muss diese Gründe ausdrücklich im Testament angeben – am besten mit Beweisen.

Neben den grundlegenden Regeln zum Pflichtteil gibt es zahlreiche Sonderfälle, die oft für Verwirrung sorgen. Hier sind die häufigsten Fragen und Antworten – von Pflichtteilsverjährung bis zur Frage, ob man ihn ausschließen kann.

🧐 FAQ: Die häufigsten Fragen zum Pflichtteil

Hier beantworten wir Fragen, die oft im Zusammenhang mit dem Pflichtteil auftauchen – insbesondere zu Sonderfällen, Ausnahmen und Fallstricken.

Kann man den Pflichtteil ausschließen?

Ja, aber nur unter sehr strengen Voraussetzungen. Neben schweren Straftaten gegen den Erblasser gibt es noch einen weniger bekannten Sonderfall: der Erbunwürdigkeit.

Wann liegt Erbunwürdigkeit vor?

  • Wenn der Pflichtteilsberechtigte eine Urkundenfälschung begangen hat, um sich selbst als Erben einzusetzen.
  • Wenn er versucht hat, ein Testament zu vernichten oder zu fälschen.
  • Wenn er den Erblasser vorsätzlich getäuscht hat, um sich ein größeres Erbe zu sichern.

In diesen Fällen kann der Pflichtteilsanspruch durch ein gerichtliches Verfahren entzogen werden. Ein Anwalt für Erbrecht in Nürnberg kann prüfen, ob ein solcher Ausschluss rechtlich durchsetzbar ist.

Wie kann ich den Pflichtteil geltend machen?

Der Pflichtteilsanspruch ist kein Automatismus – enterbte Angehörige müssen ihn aktiv einfordern. Das bedeutet:

  1. Erben schriftlich zur Auskunft auffordern – sie müssen den Nachlasswert offenlegen.
  2. Pflichtteilsanspruch berechnen lassen – dabei hilft ein Erbrechtsanwalt.
  3. Zahlung verlangen oder ggf. einklagen – wenn die Erben nicht freiwillig zahlen.

Wer unsicher ist, ob ihm ein Pflichtteil zusteht oder wie hoch der Anspruch ausfällt, sollte sich rechtlich beraten lassen. Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht in Nürnberg kann helfen, den Pflichtteil zu berechnen, Ansprüche durchzusetzen oder Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Besuchen Sie: https://www.kreuzer.de/anwalt-erbrecht-nuernberg/

Gibt es Fristen für die Pflichtteilsforderung?

Ja, der Anspruch verjährt nach 3 Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte vom Tod des Erblassers und seiner Enterbung erfahren hat.

Achtung: Wer zu lange wartet, verliert seinen Anspruch! Eine rechtzeitige Beratung durch einen Anwalt für Erbrecht in Nürnberg ist deshalb ratsam.

Was passiert, wenn der Erbe nicht zahlen kann?

Pflichtteilsansprüche müssen in Geld ausgezahlt werden – auch wenn das Erbe vor allem aus Immobilien besteht. Doch was passiert, wenn der Erbe das Geld nicht aufbringen kann?

  • In manchen Fällen kann eine Stundung vereinbart werden, sodass der Pflichtteil erst später ausgezahlt wird.
  • Falls der Erbe wirtschaftlich überfordert ist, kann ein gerichtliches Verfahren notwendig werden, um eine faire Lösung zu finden.

Ein Anwalt für Erbrecht in Nürnberg kann helfen, eine Einigung zu erzielen oder Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

🔍 Pflichtteil: Ein komplexes Rechtsthema mit vielen Fallstricken

Der Pflichtteil ist gesetzlich garantiert – doch es gibt zahlreiche Sonderfälle, die oft zu Streit führen. Besonders in komplizierten Erbfällen lohnt es sich, frühzeitig einen Anwalt für Erbrecht in Nürnberg einzuschalten, um Klarheit zu schaffen und Konflikte zu vermeiden.

Wer seinen Pflichtteil durchsetzen oder sich gegen unberechtigte Forderungen wehren möchte, sollte sich gut beraten lassen. So lassen sich unnötige Streitigkeiten vermeiden – und das Erbe bleibt gerecht verteilt.

Wie kann man den Pflichtteil umgehen?

Viele Menschen suchen nach Wegen, den Pflichtteil zu reduzieren oder zu vermeiden. Tatsächlich gibt es legale Möglichkeiten, das Pflichtteilsrecht zu umgehen:

1. Pflichtteilsverzicht per Vertrag

Ein Pflichtteilsberechtigter kann auf seinen Anspruch verzichten – gegen eine Abfindung. Dazu wird ein notarieller Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen.

Beispiel: Ein Unternehmer möchte sein Unternehmen ungeteilt an seinen Sohn vererben. Damit seine Tochter keine Pflichtteilsansprüche geltend macht, bietet er ihr eine einmalige Abfindung von 50.000 € an.

2. Schenkungen zu Lebzeiten

Wer frühzeitig Vermögen verschenkt, verringert sein zukünftiges Erbe. Allerdings gibt es die 10-Jahres-Regel:

  • Schenkungen, die weniger als 10 Jahre zurückliegen, werden anteilig zum Erbe gerechnet.
  • Jedes Jahr reduziert sich der Pflichtteilsanspruch um 10 % der Schenkungssumme.

Beispiel: Ein Vater schenkt seiner Tochter eine Immobilie im Wert von 500.000 €. Stirbt er innerhalb eines Jahres, wird die gesamte Summe noch zum Nachlass gezählt. Nach fünf Jahren wären nur noch 50 % relevant, nach zehn Jahren 0 %.

3. Ehevertrag mit Gütertrennung

Durch eine Gütertrennung kann der überlebende Ehepartner einen höheren Erbanteil erhalten, wodurch die Pflichtteilsansprüche anderer Erben sinken.

Wie kann ein Anwalt in Nürnberg helfen?

Das Pflichtteilsrecht ist oft ein Streitpunkt in Erbfällen. Wer enterbt wurde oder einen Pflichtteil einfordern möchte, sollte sich an einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht wenden.

Ein Anwalt kann helfen bei:

Pflichtteilsberechnung und Einschätzung des Nachlasswerts
Verhandlung mit den Erben über eine faire Lösung
Einklagen des Pflichtteils, falls die Erben nicht zahlen
Erbschaftssteuerfragen im Zusammenhang mit dem Pflichtteil

Gerade in Städten wie Nürnberg, wo Immobilienpreise hoch sind, kann eine fundierte Beratung über Pflichtteilsrechte und -ansprüche viel Geld wert sein.

Ein Recht, das schützt – aber nicht grenzenlos gilt

Der Pflichtteil ist ein fester Bestandteil des deutschen Erbrechts und schützt nahe Angehörige vor vollständiger Enterbung. Doch es gibt Möglichkeiten, ihn zu reduzieren oder zu umgehen.

Wer als Erbe, Enterbter oder Testamentsverfasser betroffen ist, sollte sich gut informieren und gegebenenfalls einen Fachanwalt für Erbrecht in Nürnberg zu Rate ziehen. So lassen sich Konflikte vermeiden – oder rechtzeitig die besten Lösungen finden.

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